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   BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11   

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https://dejure.org/2011,3366
BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11 (https://dejure.org/2011,3366)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11 (https://dejure.org/2011,3366)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11 (https://dejure.org/2011,3366)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Eine solche kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn dieser eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 m. w. N.; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Im Hinblick auf die mit Wirkung zum 1. September 2009 erfolgte Änderung des Verfahrensrechts ist eine nachträgliche Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nicht im Anfechtungsprozess über einen Zulassungswiderruf zu berücksichtigen; die Beurteilung solcher Entwicklungen ist vielmehr einem gesonderten Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11
    Eine solche kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn dieser eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 m. w. N.; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Der Senat hält die landesrechtlichen Regelungen über einen Ausschluss des Vorverfahrens (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO) in ständiger Rechtsprechung für unbedenklich (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9; vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11, Rn. 4; vom 21. November 2012 - AnwZ (Brfg) 55/12, Rn. 4; vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 34/13, Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem maßgeblichen

    Anders als der Kläger meint, hat der Senat zu den Auswirkungen einer (landesrechtlich begründeten) Entbehrlichkeit des Vorverfahrens (§ 68 VwGO) auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt bei der Anfechtung eines Zulassungswiderrufs bereits Stellung genommen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11, juris Rn. 4; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).
  • AGH Niedersachsen, 22.09.2014 - AGH 24/13
    Im Übrigen hatte der Senat die Verwaltungsvorgänge über den Antrag des Klägers auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft (Personalakten) sowie die früheren Verfahrensakten AGH 4/10 und die Akten des Berufungszulassungsverfahrens BGH AnwZ (Brfg) 40/11 beigezogen; sie waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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